
Urteile zu Geschäftsöffnungen Wo gilt die 800-Quadratmeter-Regel noch?
Stand: 30.04.2020 20:40 Uhr
Eigentlich dürfen bundesweit nur Geschäfte öffnen, die weniger als 800 Quadratmeter groß sind - eigentlich. Denn inzwischen gilt ein regelrechter Flickenteppich von Regelungen, was oft an Gerichtsurteilen liegt.
Warenhauskonzerne und große Einzelhändler müssen weiter mit einem rechtlichen Flickenteppich zu den Vorgaben der Bundesländer für Verkaufsflächen in der Corona-Krise leben. Gerichte haben erneut unterschiedliche Urteile über Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern getroffen.
In NRW lehnt Gericht Galeria-Kaufhof-Öffnung ab
In Nordrhein-Westfalen scheiterte Galeria Karstadt Kaufhof mit dem Versuch, die Begrenzung von Verkaufsflächen auf 800 Quadratmeter zu kippen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte einen Eilantrag ab. Es sei voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass das Land durch die Beschränkung der Verkaufsfläche Kundenströme steuern und damit neue Infektionsketten reduziere wolle. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Nordrhein-Westfalen erlaubt die Öffnung von Geschäften, wenn die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht überschreitet. Ausgenommen von der Flächenbegrenzung sind allerdings neben Lebensmittelläden ausdrücklich auch Buchhandlungen, Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kfz- und des Fahrradhandels. Deshalb war der Warenhauskonzern vor Gericht gezogen.
Berliner Gericht urteilt anders
In Berlin dagegen dürfen die Filialen des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof wieder auf ganzer Fläche öffnen, ebenso das Hauptstadt-Kaufhaus KaDeWe. In der Hauptstadt gelte das Verbot für die Öffnung größerer Verkaufsflächen vorerst nicht für "ein großes Berliner Kaufhaus", teilte ein Gerichtssprecher mit. Das habe das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das KaDeWe begrüßte die Entscheidung und kündigte an, ab kommender Woche wieder vollständig zu öffnen.
Baden-Württemberg so, Hamburg anders
In Baden-Württemberg und Hamburg fällten die Gerichte ebenfalls Urteile - allerdings mit unterschiedlichem Ausgang. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof beanstandete die Begrenzung auf bestimmte Geschäfte mit der Begründung, dass der Handel mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und mit Büchern bevorzugt werde. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hält es hingegen für ein wirksames Mittel zur Eindämmung des Coronavirus, deshalb sei die Flächenbegrenzung rechtens.
Mecklenburg-Vorpommern hebt Beschränkung ganz auf
In Mecklenburg-Vorpommern entschied die Landesregierung, die Flächenbeschränkung für Warenhäuser, Technikmärkte und andere große Geschäfte ganz aufzuheben. Von Samstag an dürften alle Geschäfte wieder ihre gesamte Verkaufsfläche nutzen, teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit. Dies gelte für die Bereiche im Einzelhandel, die sicherstellen können, dass die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln für die Kunden eingehalten werden.
Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen ersten Eilantrag gegen die Begrenzung der Verkaufsfläche im Einzelhandel wegen der Corona-Pandemie ab. Geklagt hatte ein Modehaus aus Bayern. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müssten die wirtschaftlichen Interessen großer Ladengeschäfte, Einkaufszentren und Kaufhäuser derzeit zurücktreten, entschieden die Karlsruher Richter.
In Bayern durften zunächst nur Geschäfte mit einer Fläche von höchstens 800 Quadratmetern wieder öffnen. Das hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als verfassungswidrig beanstandet, die Regelung aber in Kraft gelassen. Daraufhin erlaubte die Landesregierung auch größeren Geschäften die Öffnung. Es dürfen aber nur 800 Quadratmeter der Gesamtfläche genutzt werden.
Die Verfassungsrichter halten die Klage des Modehauses nicht für aussichtslos. Sie bedürfe einer eingehenden Prüfung, hieß es. Zuvor hatten verschiedene andere Gerichte das Verkaufsverbot für große Geschäfte für verfassungswidrig erklärt - oder als rechtens eingestuft.
OVG bestätigt 800 qm Grenze
Dietrich Lehmann, NDR
01.05.2020 07:43 Uhr