
Sicherheitsmaßnahmen Wie ist der Bundestag geschützt?
Stand: 31.08.2020 11:11 Uhr
Der Deutsche Bundestag genießt als Verfassungsorgan der Bundesrepublik besonderen Schutz. So verfügt er über eine eigene Polizei und liegt in einem Bereich, in dem Versammlungen grundsätzlich verboten sind.
Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik sind per Gesetz besonders geschützt. So ist etwa in unmittelbarer Nähe zu Bundestag und Bundesrat in Berlin sowie zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt.
Die für die besonders geschützten Bereiche oft genutzten Begriffe "Bannmeile", "Bannkreis" oder "Befriedeter Bezirk" meinen nach Angaben der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags dasselbe: "Es handelt sich um Bezirke, innerhalb derer öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind." Der befriedete Bezirk um den Bundestag umfasst zum Beispiel auch den Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor.
Ausnahmen für das Versammlungsverbot
Geregelt ist dies im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG). Durch das grundsätzliche Versammlungsverbot soll die Arbeit der Organe gewährleistet werden. "Sie sollen ihrer Tätigkeit frei von Beeinträchtigungen, die möglicherweise von Versammlungen ausgehen, nachgehen können", schreibt dazu das Bundesinnenministerium.
Doch es gibt Ausnahmen: Versammlungen können zugelassen werden, wenn dadurch keine Einschränkungen für die Arbeit der Verfassungsorgane sowie für den freien Zugang zu den jeweiligen Gebäuden entstehen. Davon ist zum Beispiel in sitzungsfreien Wochen auszugehen.
Diskussionen über Schutz des Reichstags nach Corona-Demonstrationen
tagesthemen 22:15 Uhr, 31.08.2020, Michael Stempfle, ARD Berlin
Eigene Polizei
Der Bundestag ist ein eigener Polizeibezirk. Hier hat der Bundestagspräsident das Hausrecht, er übt auch die Polizeigewalt aus.
Die Polizei sorgt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und damit für die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes und seiner Gremien. Die Polizeibeamten sind für "alle Gebäude, Räume und Grundstücke verantwortlich, die der Verwaltung des Bundestages unterstehen, aber auch für solche, die nur vorübergehend vom Bundestag etwa bei internationalen Konferenzen genutzt werden", heißt es auf der Parlamentsseite.
Die exklusive Polizeigewalt des Bundestags ist in der Verfassung verankert und sichert damit das Prinzip der Gewaltenteilung, denn es schützt das Parlament vor einer Einflussnahme durch Exekutive und Judikative. Dennoch arbeitet die Polizei des Bundestages mit anderen Polizeibehörden vor Ort eng zusammen.
Technischer Schutz
Es ist davon auszugehen, dass das Reichstagsgebäude darüber hinaus durch eine Reihe technischer Maßnahmen geschützt ist. Über die konkreten Schutzvorkehrungen gibt der Deutsche Bundestag aus Sicherheitsgründen jedoch keine Auskunft.
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