
Neue Verkehrsregeln Mehr Schutz für Fahrradfahrer
Stand: 28.04.2020 05:48 Uhr
Härtere Strafen für Falschparker und Raser - mehr Sicherheit für Fußgänger und Radler: Die neue Straßenverkehrsordnung, die ab sofort gilt, bringt neue Regeln - und höhere Bußgelder.
Wer zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder auf einem Radweg hält, muss sich künftig auf härtere Strafen einstellen. Von heute an gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht innerorts wie außerorts strengere Ahndungen für Verstöße vor.
Demnach gelten für Raser und Falschparker wesentlich höhere Bußgelder - auch Fahrverbote sollen eher verhängt werden. Nach der neuen Verordnung darf etwa auf Schutzstreifen für Radfahrer am Straßenrand nicht mehr gehalten werden. Sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt im Fahreignungsregister, also in "Flensburg". Bisher war Halten dort bis zu drei Minuten lang erlaubt.
Neue Verkehrsregeln und neuer Bußgeldkatalog in Kraft
tagesschau 20:00 Uhr, 28.04.2020, Antraud Cordes-Strehle, WDR
Härtere Strafen für Raser
Parken in zweiter Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, nun sind es 55 Euro. Wer dabei andere behindert oder gefährdet, riskiert sogar eine noch höhere Strafe bis zu 110 Euro. Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten bestraft werden. Bislang drohte so eine Strafe nur, wenn Autofahrer keinen Platz für eine Rettungsgasse bildeten.
Auch Raser werden künftig härter bestraft: In Ortschaften reichen von nun an 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um 80 Euro Strafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot zu kassieren (bisher 31 km/h). Außerorts liegt die Grenze bei 26 km/h. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Außerdem: Wer bis zu 20 km/h zu schnell fährt, muss - innerorts wie außerorts - künftig auch mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher.
Verkehr soll sicherer werden
Neue Regeln gelten auch beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern. Zu ihnen muss innerorts von nun an mindestens 1,5 Meter Abstand gehalten werden, außerorts sind zwei Meter notwendig. Bislang war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.
Mit der geänderten Straßenverkehrsordnung soll vor allem der Verkehr für Radfahrer und Fußgänger sicherer werden. Auch für Carsharing, also gemeinsam genutzte Autos, und Autos mit Elektro-Antrieb soll es Vorteile geben. Für sie können etwa Parkplätze künftig einfacher ausgewiesen werden.
Neue Regeln im Verkehr: Scheuer will Radler besser schützen, Kritik von Grünen
Kai Clement, ARD Berlin
28.04.2020 11:27 Uhr
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