
Bundesverfassungsgericht Eilantrag gegen Corona-Testpflicht abgelehnt
Stand: 27.08.2020 11:40 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten abgelehnt. Die Beeinträchtigungen durch den Test seien für jeden zumutbar, so die Richter.
Reiserückkehrer müssen sich auch weiterhin einem Corona-Test unterziehen, wenn sie aus Risikogebieten zurück nach Deutschland kommen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und einen Eilantrag gegen die Testpflicht damit abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter.
Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und am Samstag zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14. August als Risikogebiet eingestuft. Die Kläger wollten dem derzeit verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise aus dem Weg gehen. Die "Zwangstestung" verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden, argumentierten die Kläger.
Eltern wollten ihren Sohn nicht testen lassen
Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird. Die Richter sahen aber keinen Anlass, die Testpflicht aufzuweichen. Die Beeinträchtigungen durch den Test seien "nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität". Umgekehrt stünden dagegen unter Umständen "Leib und Leben einer großen Anzahl Dritter" auf dem Spiel. Auch von einzelnen nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen.
Die Kläger hätten nicht dargelegt, warum das ausgerechnet bei ihnen nicht der Fall sein sollte. Über die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden. Sie ist weiter beim Gericht anhängig.
(Az. 1 BvR 1981/20)
Bundesverfassungsgericht bestätigt Testpflicht für Reiserückkehrer
Gigi Deppe, ARD Rechtsredaktion
27.08.2020 12:44 Uhr
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